Mit diesen Hinweisen möchten wir Sie entsprechend Art. 13 Europäische Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer Daten und die Ihnen nach den geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Rechte informieren.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) ist im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Buchst. a DSGVO verantwortlich für die Erstellung der Antragsformulare. Das MLR erreichen Sie unter:
Ministerium für Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Postfach 10 34 44
70029 Stuttgart
E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de
FAX: 0711/126-2255
Die behördlichen Datenschutzbeauftragten des MLR nach Art. 13 Abs. 1 Buchst. b DSG- VO erreichen Sie ebenfalls unter obiger Adresse oder per E-Mail unter:
datenschutz@mlr.bwl.de
Die jeweilige untere Landwirtschaftsbehörde ist im Sinne des Art. 13 Buchst. a DSGVO Verantwortliche für die Antragsannahme, dessen Bearbeitung und Bescheidung.
Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde und deren Datenschutzbeauftragten finden Sie unter dem Link:
https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/,Lde/Startseite/Dienststellen/Landratsaemter
Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben um
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Eine Rechtspflicht zur Mitteilung der im Antrag abgefragten Daten besteht nicht.
Die Daten werden benötigt, um Ihren Antrag zu prüfen und zu bearbeiten. Ohne Ihre personenbezogenen Daten in Form Ihres Namens, Ihrer Anschrift, Unternehmensnummer, Angaben zum Grundstück und die vorgesehenen Baumarten ist die Durchführung des Antragsverfahrens nicht möglich. Die Erhebung dieser Daten durch das zuständige Landratsamt ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der DSGVO rechtmäßig.
Die Angabe Ihrer Telefon- oder Telefaxnummer ist für die Durchführung des Antragsverfahrens nicht zwingend erforderlich. Eine Verpflichtung zur Mitteilung dieser Daten besteht nicht. Sofern Sie diese Daten nicht angeben, entstehen Ihnen keine Nachteile. Eine Auskunft zu diesen Daten erfolgt auf freiwilliger Basis, sie erleichtert die Kommunikation und ermöglicht dem zuständigen Landratsamt bei Rückfragen eine schnelle Kontaktaufnahme.
Die von den unteren Landwirtschaftsbehörden erhobenen Daten werden den Gemeinden, den unteren Naturschutzbehörden, den unteren Flurneuordnungsbehörden, den unteren Wasserbehörden, den unteren Forstbehörden, Regierungspräsidien und dem MLR über- mittelt, soweit dies zur Bearbeitung des Antrags erforderlich ist.
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei den mit der Maßnahme betroffenen Behörde so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
gemäß dem Landeseinheitlichen Aktenplan erforderlich ist. Dies sind voraussichtlich nach Abschluss des Verfahrens zehn Jahre.
Nach den Maßgaben der Artikel 15 bis 18, 20 und 21 der DSGVO haben Sie das Recht:
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Auskunft über Sie betreffende, gespeicherte Daten zu verlangen;
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die Berichtigung unrichtiger, Sie betreffender Daten zu verlangen;
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die Löschung Sie betreffender Daten zu verlangen;
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die Einschränkung der Verarbeitung Sie betreffender Daten zu verlangen;
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die Übermittlung von Daten, die Sie dem zuständigen Landratsamt bereitgestellt ha-
ben, an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.
Die Entscheidungen, die auf der Grundlage Ihrer personenbezogenen Daten im Antrags- formular getroffen werden, erfolgen nicht im Rahmen einer automatisierten Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 der DSGVO.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezoge- nen Daten gegen den Datenschutz verstößt, haben Sie, unbeschadet eines anderen
verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg.